AGB & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Zahlung nach Rechnungserhalt. Ohne Abzug. Leistungsänderungen müssen drei Werktage nach Auftragsbestätigung schriftlich angezeigt werden und werden extra verrechnet. Reisekosten sind extra zu bezahlen, exkl. Taggeld bzw. Verpflegung und Unterkunft zu stellen. Drehgenehmigungen obliegen der Verantwortung des Kunden. Kosten für Zoll, Equipment-Einfuhr-Ausfuhrkosten und Equipment-Einreisegenehmigungen (Sämtliche Geräte etc.), Mietwagen, Hotelbuchungen etc. obliegen dem Kunden. Es werden für Crewmitglieder nur Einzelzimmer akzeptiert. Korrekturschleifen sind, wenn nicht im Angebot aufgelistet, extra zu bezahlen. Hierfür wird ein kompletter Schnitttag verrechnet. Alle zusätzlichen Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlung: 50 % bei Auftragsbestätigung, 25 % bei Produktionsstart, 25 % bei Abnahme der finalen Version.

Sollten im Streitfall Preise mündlich vereinbart worden sein und nicht beweisbar sein, greifen folgende Tagespauschalen:

Dreh/Tag mit Equipment €1.600
Schnitt/Tag €500,– inkl. Motion Graphics.
Musik/SFX/Tag €700 exkl. amtliches €0,42 km Geld.
Filme werden erst bei vollständiger Bezahlung ohne Wasserzeichen freigegeben.
Alle Leistungen (zB Meetings, etc.) werden mit einem Std. Satz von €100 in Rechnung gestellt

Verwendungszweck: IMAGEEYES ist nur verantwortlich für die Erstellung des Bildmaterials und Endfertigung und übernimmt nicht die Meinungen oder Ansichten der Kunden. Bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die öffentlich zugänglichen AGBs von IMAGEEYES. Zu finden auf www.imageeyes.eu, sowie als Hinweis in unseren E Mail Fußnoten.

IMAGEEYES behält sich ausschließlich alle Verwendungs- und Nutzungsrechte vor. Der urheberrechtliche Schutz ist völlig formfrei. Eine Registrierung oder Hinterlegung oder Copyright-Vermerk ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sollten Drittanbieter Bearbeitungen mit unserem Filmmaterial vornehmen, bleibt das Urheber-/Verwendungs- und Nutzungsrecht am Bildmaterial vorbehaltlos bei uns.

Der Urheber einer Übersetzung oder anderen Bearbeitung darf diese auf die ihm vorbehaltenen Arten nur verwerten, soweit ihm der Urheber des bearbeiteten Werkes das ausschließliche Recht oder die Bewilligung dazu (Bearbeitungs- oder Übersetzungsrecht) erteilt. Dies muss schriftlich erfolgen.

Die Weitergabe des Materials oder Mehrfachbearbeitung/Mehrfachverwendung ohne ausdrückliche Zustimmung von IMAGEEYES ist untersagt.

Sollten Projekte ohne handschriftlich oder handschriftlich unterschriebenem Scan einer Auftragsbestätigung (zeichnungsberechtigt nur Alexander Mair/nicht IMAGEEYES) begonnen oder fertig umgesetzt sein, gelten ausschließlich die AGB mit den Konditionen von IMAGEEYES.

Bei Stornierung durch den Auftraggeber 9 bis 7 Werktage vor dem geplanten Drehtermin werden 50 % der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch IMAGEEYES gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment, Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen. Bei Stornierung des Auftraggebers 7 bis 2 Werktage vor dem geplanten Drehtermin werden 75 % der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen der Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch IMAGEEYES gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment, Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen. Bei Stornierung weniger als 2 Werktage vor dem geplanten Drehtermin werden 100 % der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller inklusive geplanter Postproduktionsposten in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch IMAGEEYES gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen. Müssen geplante Drehs wetterbedingt verschoben werden, so hat der Kunde eine Ausfallgage von extra 50 % für den Drehtag an Crew und Schauspieler zu entrichten. Sollte der Drehtermin verschoben werden, so hat der Auftraggeber einen Ersatztermin innerhalb von 3 Monaten zu nennen. Andernfalls verrechnen wir 100% des kompletten Auftrags als Ausfallgage.

Bei Pauschalvereinbarungen behalten wir uns das Recht vor, bei zeitlich oder finanziell unzumutbarem Mehraufwand für IMAGEEYES jederzeit aus dem Projekt auszusteigen, falls keine anders unterschriebene Vereinbarung (handschriftlich unterschrieben oder handschriftlicher Scan von zeichnungsberechtigt Alexander Mair) vorliegt. Kunden haben hierbei keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche. Material und Rechte bleiben bis zur Bezahlung der (bis dahin geleisteten zeitlichen) Arbeit Eigentum von IMAGEEYES.

Angebote und inhaltliche Konzepte dürfen nicht von einer Fremdfirma umgesetzt oder in abgeänderter Form verwirklicht werden.

Der Kunde darf nur die fertige/n Schnittfassung/en nach vereinbartem Nutzungs-Verwendungsrecht verwenden. Änderungen dürfen nur von IMAGEEYES gemacht werden, wenn nicht vertraglich (handschriftlich oder handschriftlicher Scan von zeichnungsberechtigt Alexander Mair erforderlich) anders vereinbart. Die Weitergabe von Ausschnitten, Änderungen o.Ä. sind ohne die Zustimmung von IMAGEEYES verboten.

IMAGEEYES haftet nicht für Fehler/Versäumnisse/Schäden, die von Subunternehmern bzw. beauftragten Freelancern während des Drehs oder der Postproduktion verursacht werden.

IMAGEEYES behält sich das Recht vor, Filmarbeiten bis zu 3 Sekunden mit einer Logoeinblendung von IMAGEEYES zu kennzeichnen. Mit Wasserzeichen versehene Filme sind noch nicht vollständig bezahlte Filme und somit Eigentum von IMAGEEYES.

Unsere Preise sind in Euro zzgl. gesetzlicher USt. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt inklusive Anreise max. 8 Std. Digitale Auftragserteilungen/Bestätigungen sind im Umfang und inhaltlich ohne handschriftlich unterschriebenen oder handschriftlichen Scan von zeichnungsberechtigt Alexander Mair bei Auftragsannahme nicht bindend. Hier greifen automatisch die AGB von IMAGEEYES:

Einspruchsfrist einer ausgestellten Rechnung muss innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich per Einschreiben an IMAGEEYES Filmproduktion gestellt werden! Mit Ablauf dieser Frist akzeptiert der Kunde die gestellte Rechnung.

Forderungen von IMAGEEYES müssen per Rechnung (postalisch oder digital) geltend gemacht werden. Nicht geltend gemachte Ansprüche verfallen nach einem Jahr.

Es gilt österreichisches Recht, der Gerichtsstand von IMAGEEYES ist unabhängig von der Höhe des Streitwerts das Bezirksgericht Kufstein. Wenn keine handschriftlich oder mit handschriftlichem Scan von zeichnungsberechtigt Alexander Mair unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt, gelten für den Kunden bei Auftragserteilung die öffentlich zugänglichen AGB von IMAGEEYES. Sollten beide Vertragspartner AGB besitzen, so gelten die AGB des Auftragnehmers.

Erstellt am 04. Januar 2015